Ro 2016/09/0005•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/09/0005
Ro 2016/09/0005Cour administrative suprême28 mars 2017
Allgemein
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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