Ra 2016/08/0134•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/08/0134
Ra 2016/08/0134Cour administrative suprême27 oct. 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse hat der revisionswerbenden Partei den Aufwand in Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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