Ra 2016/08/0099•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/08/0099
Ra 2016/08/0099Cour administrative suprême24 nov. 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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