Ra 2016/06/0116•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/06/0116
Ra 2016/06/0116Cour administrative suprême27 mars 2018
Planung Widmung BauRallg3 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Baugrundstück
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben jeweils zu gleichen Teilen der Marktgemeinde Velden am Wörther See Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 553,20 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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