Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/05/0066

Ra 2016/05/0066Cour administrative suprême24 janv. 2017

Regest

Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/05/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.01.2017

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit damit dem Revisionswerber die Wiederherstellung des Grüngürtels als Grünfläche auf dem Grundstück Nr. 1173/5, KG R., aufgetragen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Im Übrigen wird die Revision als unbegründet abgewiesen.

Die Stadt St. Pölten hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.