Ro 2016/05/0002•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/05/0002
Ro 2016/05/0002Cour administrative suprême27 avr. 2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerber haben dem Erstmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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