Ra 2016/04/0128•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/04/0128
Ra 2016/04/0128Cour administrative suprême21 déc. 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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