Ro 2016/04/0005•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/04/0005
Ro 2016/04/0005Cour administrative suprême4 juil. 2016
gefasst:
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
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