Ra 2016/03/0058•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/03/0058
Ra 2016/03/0058Cour administrative suprême22 nov. 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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