Ro 2016/03/0026•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/03/0026
Ro 2016/03/0026Cour administrative suprême10 janv. 2017
gefasst:
Gemäß § 30 Abs 3 VwGG wird dem Antrag teilweise stattgegeben.
Dem Antrag der Revisionswerberin, ihrer Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird in Abänderung des Beschlusses des Landesverwaltungsgerichtes Tirol vom 16. November 2016, LVwG-2015/31/2880-6 dahingehend stattgegeben, dass die mit dem angefochtenen Erkenntnis untersagte Ausübung des Betriebs des Zivilflugplatzes "X", LOJS, in Y auf Gst Nr ...., GB .... Y, der Durchführung von Rettungsflügen im Sinne des § 2 ZARV 1985 nicht entgegensteht.
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