Ro 2016/03/0019•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/03/0019
Ro 2016/03/0019Cour administrative suprême18 oct. 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Das Land Tirol hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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