Ro 2016/03/0016•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/03/0016
Ro 2016/03/0016Cour administrative suprême13 sept. 2016
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5
Den Revisionen wird Folge gegeben.
Das angefochtene Erkenntnis wird dahingehend abgeändert, dass die an das Verwaltungsgericht gerichteten Beschwerden abgewiesen werden.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
Die Anträge des Drittmitbeteiligten und der Viertmitbeteiligten auf Aufhebung der angefochtenen Erkenntnisse werden zurückgewiesen.
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