Fr 2016/03/0007•Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/03/0007
Fr 2016/03/0007Cour administrative suprême13 janv. 2017
Dem Landesverwaltungsgericht Tirol wird aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von einem Monat gerechnet vom Tag der Zustellung dieses Erkenntnisses nachzuholen.
Das Land Tirol hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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