Ra 2016/02/0271•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0271
Ra 2016/02/0271Cour administrative suprême7 mars 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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