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Fr 2016/02/0006•Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/02/0006
Fr 2016/02/0006Cour administrative suprême25 oct. 2016
Dem Verwaltungsgericht Wien Wochen wird aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von 3 Monaten gerechnet vom Tag der Zustellung dieses Erkenntnisses, nachzuholen.
Das Land Wien hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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