Fr 2016/02/0005•Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/02/0005
Fr 2016/02/0005Cour administrative suprême27 avr. 2016
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Land Niederösterreich hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren war abzuweisen.
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