Ro 2016/02/0002•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/02/0002
Ro 2016/02/0002Cour administrative suprême31 mars 2016
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Nichtzuerkennung der aufschiebenden Wirkung im Hinblick auf die Maßnahmenbeschwerde gegen die vorläufige Beschlagnahme von Wettterminals richtet, zurückgewiesen.
Im Übrigen, also soweit sie sich gegen die Nichtzuerkennung der aufschiebenden Wirkung im Hinblick auf die Maßnahmenbeschwerde gegen die Betriebsschließung richtet, wird die Revision als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
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