Ra 2016/01/0154•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/01/0154
Ra 2016/01/0154Cour administrative suprême20 déc. 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird bezüglich der Übertretung des Abzeichengesetzes (Punkt 6. der Tatumschreibung im verwaltungsbehördlichen Straferkenntnis) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Ein weiterer Kostenzuspruch findet nicht statt.
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