Fr 2016/01/0013•Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/01/0013
Fr 2016/01/0013Cour administrative suprême24 oct. 2016
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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