Ra 2015/22/0123•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/22/0123
Ra 2015/22/0123Cour administrative suprême21 janv. 2016
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Zweitrevisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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