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Ro 2015/22/0005•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/22/0005
Ro 2015/22/0005Cour administrative suprême17 nov. 2015
Grundsatz der Unbeschränktheit Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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