Ra 2015/21/0199•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/21/0199
Ra 2015/21/0199Cour administrative suprême28 janv. 2016
Besondere Rechtsgebiete
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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