Ro 2015/21/0034•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/21/0034
Ro 2015/21/0034Cour administrative suprême15 oct. 2015
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
Das bekämpfte Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung (Spruchpunkt III.) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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