Ro 2015/21/0026•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/21/0026
Ro 2015/21/0026Cour administrative suprême15 oct. 2015
Begründung von Ermessensentscheidungen Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.