Ro 2015/21/0011•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/21/0011
Ro 2015/21/0011Cour administrative suprême30 juin 2015
Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Verordnung unmittelbare Anwendung EURallg5/1 Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinem Spruchpunkt A. V. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
II) den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
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