Ra 2015/20/0030•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/20/0030
Ra 2015/20/0030Cour administrative suprême20 mai 2015
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung, somit hinsichtlich seines Spruchpunktes A I. (Verweigerung der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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