Ra 2015/19/0257•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/19/0257
Ra 2015/19/0257Cour administrative suprême25 mai 2016
Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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