Ra 2015/19/0091•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/19/0091
Ra 2015/19/0091Cour administrative suprême2 sept. 2015
freie Beweiswürdigung
Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerberinnen Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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