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Fr 2015/19/0012•Verwaltungsgerichtshof Fr 2015/19/0012
Fr 2015/19/0012Cour administrative suprême7 juil. 2015
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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