Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/18/0221

Ra 2015/18/0221Cour administrative suprême12 oct. 2016

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/18/0221

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.10.2016

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung der Beschwerde in Bezug auf den mit dem Folgeantrag angestrebten Status des Asylberechtigten gemäß § 3 AsylG 2005 richtet.

II. zu Recht erkannt:

In seinem übrigen Umfang wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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