Ra 2015/18/0130•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/18/0130
Ra 2015/18/0130Cour administrative suprême1 mars 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung (Spruchpunkt A I.) Nichtzuerkennung des Status des Asylberechtigten wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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