Ra 2015/16/0139•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/16/0139
Ra 2015/16/0139Cour administrative suprême25 avr. 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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