Ra 2015/16/0056•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/16/0056
Ra 2015/16/0056Cour administrative suprême28 janv. 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Stadt Wiener Neustadt hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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