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Ra 2015/15/0069•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/15/0069
Ra 2015/15/0069Cour administrative suprême27 avr. 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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