Ra 2015/15/0034•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/15/0034
Ra 2015/15/0034Cour administrative suprême29 mars 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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