Ra 2015/12/0064•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/12/0064
Ra 2015/12/0064Cour administrative suprême21 janv. 2016
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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