Ra 2015/12/0040•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/12/0040
Ra 2015/12/0040Cour administrative suprême16 nov. 2015
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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