Fr 2015/12/0006•Verwaltungsgerichtshof Fr 2015/12/0006
Fr 2015/12/0006Cour administrative suprême22 oct. 2015
Verbesserungsauftrag Bejahung Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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