Ro 2015/12/0001•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/12/0001
Ro 2015/12/0001Cour administrative suprême22 oct. 2015
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat der Stadtgemeinde T Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.