Ra 2015/11/0106•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/11/0106
Ra 2015/11/0106Cour administrative suprême1 mars 2016
Ermessen VwRallg8 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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