Ra 2015/11/0005•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/11/0005
Ra 2015/11/0005Cour administrative suprême10 juin 2015
Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 2.692,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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