Ra 2015/10/0134•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/10/0134
Ra 2015/10/0134Cour administrative suprême9 août 2016
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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