Ra 2015/10/0080•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/10/0080
Ra 2015/10/0080Cour administrative suprême27 janv. 2016
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.
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