Fr 2015/10/0002•Verwaltungsgerichtshof Fr 2015/10/0002
Fr 2015/10/0002Cour administrative suprême27 janv. 2016
Dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich wird aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss binnen drei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung nachzuholen.
Der Bund hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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