Ra 2015/09/0087•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0087
Ra 2015/09/0087Cour administrative suprême20 juin 2016
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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