Ra 2015/09/0071•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0071
Ra 2015/09/0071Cour administrative suprême24 févr. 2016
Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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