Ra 2015/09/0050•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0050
Ra 2015/09/0050Cour administrative suprême25 nov. 2015
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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