Ra 2015/09/0039•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0039
Ra 2015/09/0039Cour administrative suprême20 oct. 2015
Spruch und Begründung Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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