Ra 2015/09/0003•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0003
Ra 2015/09/0003Cour administrative suprême20 oct. 2015
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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