Ra 2015/08/0164•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0164
Ra 2015/08/0164Cour administrative suprême12 août 2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
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